Baugenehmigung für Carport oder Garage: Alle Bundesländer im Überblick 2026

Von Michael Sack · Stand: Mai 2026

Das Baurecht ist Ländersache — und die Grenzen für genehmigungsfreies Bauen variieren stark. Ob Sie für Carport oder Garage eine Baugenehmigung benötigen, hängt von Bundesland, Größe, Lage auf dem Grundstück und manchmal auch der Gemeinde ab.

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⚠️ Wichtiger Hinweis

Diese Angaben dienen als Orientierung. Verbindliche Auskunft gibt ausschließlich Ihr lokales Bauamt. Gemeinden können strengere Regeln als das Landesrecht festlegen.

Genehmigungsfreie Größen nach Bundesland

BundeslandCarport genehmigungsfreiGarage genehmigungsfreiRechtsgrundlage
Bayernbis 50 m²bis 50 m²Art. 57 BayBO
Baden-Württembergbis 50 m²bis 30 m²§ 50 LBO BW
NRWbis 30 m²bis 30 m²§ 65 BauO NRW
Niedersachsenbis 30 m²bis 40 m²NBauO
Berlinmeist genehmigungspflichtigbis 30 m²§ 61 BauOBln
Brandenburgbis 50 m²bis 50 m²BbgBO
Sachsenbis 50 m²bis 50 m²SächsBO
Schleswig-Holsteinbis 30 m²bis 30 m²LBO SH
Hamburgbis 30 m²bis 30 m²HBauO
Bremenbis 30 m²bis 30 m²BremLBO
Hessenbis 50 m² (an Gebäude)bis 50 m²HBO
Rheinland-Pfalzbis 50 m²bis 50 m²LBO RP
Saarlandbis 50 m²bis 50 m²LBO Saar
Sachsen-Anhaltbis 50 m²bis 50 m²BauO LSA
Thüringenbis 50 m²bis 50 m²ThürBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 30 m²bis 30 m²LBauO M-V

Immer beim Bauamt Ihrer Gemeinde prüfen — Gemeinden können strengere Regeln haben.

Abstandsflächen: Was gilt auch ohne Genehmigung?

Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht Regelfreiheit. Auch ein genehmigungsfreier Carport muss die landesrechtlichen Abstandsflächen einhalten. Die Musterbauordnung sieht einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze vor — die Bundesländer können davon abweichen.

Eine Ausnahme gilt für die sogenannte Grenzbebauung: In vielen Bundesländern darf ein Carport oder eine Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Länge der Wand maximal 9 Meter beträgt und die Firsthöhe 3 Meter nicht überschreitet. Voraussetzung ist häufig die schriftliche Zustimmung des Nachbarn — auch ohne diese ist bei bestehenden Grenzbauwerken des Nachbarn manchmal Anbauen zulässig.

Diagramm: Abstandsflächen beim Carport-Bau — 3 Meter Mindestabstand zur Grundstücksgrenze, Sonderregel für Grenzbebauung bis 9 Meter Länge und 3 Meter Höhe

Abstandsflächen sind Ländersache — prüfen Sie immer die konkrete Landesbauordnung und ggf. den örtlichen Bebauungsplan.

Bebauungsplan und Außenbereich beachten

Neben der Landesbauordnung ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde entscheidend. Er kann zusätzliche Einschränkungen vorgeben — etwa zur Dachform (z.B. nur Satteldach), zur Farbe, zum Material oder zur maximalen Firsthöhe. Auch wenn das Landesrecht einen Carport erlaubt, kann der Bebauungsplan strengere Regeln vorschreiben.

Im Außenbereich (§ 35 BauGB) — also außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile — ist das Errichten von Garagen und Carports für private Wohnzwecke in der Regel nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen gelten nur für privilegierte Vorhaben (z.B. landwirtschaftliche Betriebe). Wer auf einem Grundstück im Außenbereich plant, sollte zwingend vorab das Bauamt kontaktieren.

✅ Im Bebauungsplan-Gebiet

  • Genehmigungsfreiheit nach Landesrecht möglich
  • Bebauungsplan-Vorgaben trotzdem prüfen
  • Abstandsflächen einhalten
  • Bei Unklarheit: kurze Anfrage beim Bauamt

⚠️ Im Außenbereich (§ 35 BauGB)

  • Grundsätzlich nicht genehmigungsfähig
  • Ausnahme: privilegierte landwirtsch. Vorhaben
  • Immer vorab Bauamt kontaktieren
  • Schwarzbau-Risiko besonders hoch

Was tun, wenn eine Baugenehmigung nötig ist?

1

Bauantrag stellen

Wenden Sie sich an Ihr lokales Bauamt. Sie benötigen Lageplan, Grundriss, Ansichten und Schnitte des geplanten Bauwerks. Oft hilft ein Architekt oder Fachbetrieb.

2

Kosten einplanen

Eine Baugenehmigung für Carport oder Garage kostet in der Regel zwischen 300 und 800 €, abhängig von Bundesland und Grundfläche des Bauwerks.

3

Wartezeit berücksichtigen

Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Gemeinde 4 bis 12 Wochen. Planen Sie diesen Puffer ein — vor Genehmigungserteilung darf nicht gebaut werden.

4

Nachbarn informieren

Bei Grenzbebauung müssen Nachbarn oft zustimmen. Klären Sie das frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Carport?

In den meisten Bundesländern ist ein Carport bis 30–50 m² genehmigungsfrei. Ausnahme: Berlin, wo Carports meist genehmigungspflichtig sind. Immer prüfen: Abstandsflächen zum Nachbarn und Bebauungsplan.

Ab welcher Größe braucht eine Garage eine Baugenehmigung?

Die Grenze liegt je nach Bundesland bei 30 m² (NRW, Hamburg) oder 50 m² (Bayern, Brandenburg). Für eine Standardgarage (ca. 3×6 m = 18 m²) fällt in den meisten Ländern keine Genehmigung an.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Ein ungenehmigtes Bauwerk kann als 'Schwarzbau' eingestuft werden. Folgen: Bußgeld, Rückbau-Anordnung, Probleme beim Hausverkauf. Im Zweifel immer beim Baurechtsamt anfragen.

Zählen Abstandsflächen auch bei genehmigungsfreien Bauten?

Ja. Auch genehmigungsfreie Carports und Garagen müssen die landesrechtlichen Abstandsflächen einhalten. Typisch: 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze, sofern keine Grenzbebauung erlaubt ist.

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